Karl Heck

deutscher Jurist; fr. Richter am Bundesverfassungsgericht

* 18. November 1896 Halle

† 2. Juni 1997 Karlsruhe

Internationales Biographisches Archiv – Personen aktuell 39/1997

vom 15. September 1997 (lm)

Herkunft

Karl Heck stammte aus Halle/Saale.

Ausbildung

Nach dem Abitur studierte H. Rechtswissenschaften, promovierte zum Dr. jur. und bestand beide juristische Staatsexamina.

Wirken

Nach Abschluß der Ausbildung liebäugelte er zunächst mit einer wissenschaftlichen Laufbahn und war lange Jahre als Assistent an der Juristischen Fakultät der Universität Berlin tätig. Er arbeitete ferner am Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches Öffentliches Recht und Völkerrecht und zeitweilig auch an einer vergleichbaren Einrichtung in Genf. 1930 wechselte er in den Richterberuf, war zunächst Amts- und später Landgerichtsrat in Stuttgart und wurde 1940 zum Landgerichtsdirektor befördert, ohne diese Position wegen Kriegsteilnahme ausfüllen zu können. Den Zweiten Weltkrieg hat H. von Anfang bis Ende mitgemacht.

Nach Entlassung aus der Gefangenschaft war er im Justizministerium des 1952 im Südweststaat (Baden-Württemberg) aufgegangenen Landes Südwürttemberg-Hohenzollern tätig. Justizminister war damals Carlo Schmid, eine der herausragenden Persönlichkeiten der Nachkriegszeit. Im Jahre 1949 ging H. als Senatspräsident an das Oberlandesgericht in Tübingen und 1950 als Präsident an das Landgericht Tübingen.

Bei Errichtung des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe wurde H. zum Bundesrichter im 5. Zivilsenat gewählt. Als nach dem Tode des Präsidenten ...